(Update: 16.09.14, auf Wunsch des Webhosts, der die erwähnte Seite unten hostete, haben wir deren Adresse entfernt.)
Kunst und Speziesismus, April 2012, Berlin … Frau will Hunde als “Kunst” töten.
Ich diskutiere das Problem Kunst und Speziesismus schon über eine traurige geraume Zeit auf unserem Visual Opinions Workshop Blog (die Blogeinträge dort sind in Englisch).
Der Fall:
Eine “kunstschaffende” Frau will als “Performance” Hunde vor Publikum töten … Grausame Tötung von Welpen ist keine Kunst (Nr. 18/2012)
Zahreiche leute haben Anzeige gegen die Person erstattet, z.B. hier ist einer von vielen Aufrufen … : S O S – bitte alle lesen, bitte alle mitmachen
Die Adresse der Frau lautet gemäß Denic:
Domain rasayana-kunst-in-berlin.de
Latest update 08.02.2012
Domain holder
The domain holder is DENIC’s contractual partner and hence holds the material rights to the domain.
Domain holder: Chanhira Buntavekorn
Organisation: keine
Address: Poccistr. 10
Postal code: 80336
City: München
Country: DE
Phone: +4989593627
Fax: +4989593627
E-mail: rasayana-kunst@gmx.de
Der Gerichtsbeschluss nochmal genau – vorerst in Kraft und man würde meinen, so wird es wohl auch bleiben … :
( http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20120427.1305.369398.html )
Grausame Tötung von Welpen ist keine Kunst (Nr. 18/2012)
Pressemitteilung Nr. 18/2012 vom 27.04.2012
Die grausame Tötung von Hundewelpen fällt nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin weder unter die Kunstfreiheit noch ist sie als Protest gegen die grausame Tötung von Hundewelpen zulässig.
Die Antragstellerin hatte für den 30. April 2012 eine „Performance“ mit dem Titel „Der Tod als Metamorphose“ in einem Spandauer Theater geplant. Im Rahmen einer an „traditionelle thailändische Kunstformen orientierten“ Veranstaltung sollten im Anschluss an eine 15-minütige Meditation nachei-nander zwei Hundewelpen mittels eines Kabelbinders getötet werden; mit einem Gong und Trauermusik sollte die „Performance“ enden. Das Kunstwerk sollte nach der Vorstellung der Antragstellerin provozieren und darauf hinweisen, dass ausgediente Schlittenhunde in Alaska und leistungsschwache Jagdhunde in Spanien auf gleiche Weise zu Tode stranguliert würden. Etwaige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz seien gerechtfertigt, da das Grundgesetz die Kunstfreiheit vorbehaltlos garantiere.
Die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte das vom Bezirksamt Spandau von Berlin ausgesprochene gänzliche Verbot der Veranstaltung. Nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) dürfe niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Zudem sei es verboten, ein Tier zur Schaustellung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden seien. Ein Wirbeltier dürfe schließlich nur unter Betäubung oder sonst unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Vor diesem Hin-tergrund liege in der behördlichen Entscheidung kein verfassungswidriger Eingriff in grundrechtlich geschützte Freiheitsrechte. Ein vernünftiger Grund für die geplante Tötung der Welpen sei auch unter Berücksichtigung der Kunst- und möglicherweise der Religionsfreiheit nicht anzuerkennen, zumal die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung einen gravierenden Eingriff in das Staatsschutzziel des Tierschutzes nach Art. 20a GG darstelle.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Beschluss der 24. Kammer vom 24. April 2012, VG 24 L 113.12
Kommentare … diesen find ich gut
( http://forum.mitbringsel-pm.de/index.php?page=Thread&threadID=323 )
AuBacke wie WIEDERLICH, auf Tierqualen und Probleme kann man immer wieder hinweisen.
Gerade in den neuen Ländern … die zu EUROPA gestoßen sind.
Ja bei Mitgliedern einer WERTEGEMEINSCHAFT wird Tierschutz ganz, ganz klein geschrieben.
Das klappt ja nicht mal halbwegs mit den Menschenrechten.
Erschreckend und absolut abstoßend, aber sicherlich genauso abstoßend wie diese “Künstlerin” ???
Bitte gebt der Frau die Kabelbinder, aber die ganz langen und lasst sie das an sich vorführen.
Tosender Applaus von meiner Seite wäre garantiert.
und
( http://www.theatervarianta.de/ )
*AKTUELLE MITTEILUNG*
Die in der Pressemitteilung vom 27. April des Verwaltungsgerichts Berlin erwähnte Performance “Der Tod als Metamorphose” war NICHT in unserem Haus geplant. Wir distanzieren uns auch ausdrücklich von derartiger Tierquälerei im Namen der “Kunst”.
( http://www.theatervarianta.de/presse-und-g%C3%A4stebuch/g%C3%A4stebuch/ )
Ich hoffe Sie meinen es ernst mit der Ablehnung der Hinrichtung zweier Welpen. Wie kann man solch eienn Menschen eigentlich als Künstler bezeichnen? Solche Gedanken gehören behandelt!
( http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,830292,00.html )
das ist mit abstand das abstossenste was ich seit langem gehoert habe. und ich finde es unglaublich, dass diese “Kuenstlerin” den rechtsweg beanspruchte um zu versuchen ihr vorgehen auf legalem wege verwirklichen zu koennen. keine kunstaktion kann jemals den mord an einem tier oder mensch rechtfertigen..nirgends und niemals.
Endlos viele Kommentare im Netz zu dieser kranken Person. Ich frage mich, wer noch hinter dem Gedanken solch einer “Performance” steht. Klar ist, dass Tierrechtsorganisationen unbedingt die Problematik von Grausamkeiten gegen Tiere in der Kunstszene diskutieren müssten und ethische Aufklärung zum Problemkomplex KUNST UND SPEZIESISMUS betrieben werden sollte.
Etwa 20 Blogeinträge habe ich soweit dem Thema – wie bereits oben erwähnt – auf unserem Visual Opinions Workshop Blog gewidmet : http://www.farangis.de/blog/category/animalistic-issue .