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Miriam Y. Arani

M. Y. Arani: Rassismus als visuelle Ideologie

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Tierautonomie, Jahrgang 7, Nr. 1, Art. 1, ISSN 2363-6513, Mai 2020

Der NS-Rassismus als visuelle Ideologie

Eine Präsentation von Miriam Yegane Arani

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Hintergrund: Diese Präsentation von Miriam Yegane Arani einer einleitenden ikonographischen Analyse des nationalsozialistischen Rassismus bildet einen guten Einstieg in Yeganes Grundlagenforschung zu einer sozialwissenschaftlichen und fotogeschichtlichen Methodik der Analyse von Bildmaterialien, und dabei insbesondere fotografischer Quellen, aus der NS-Zeit. Es ist auffällig, dass die unter dem NS-Regime publizierten Bilder einem gewissen Programm folgten, das zwischen idealisierten Körpernormen und Abweichungen davon polarisiert. Das Propagandaministerium kontrollierte die Fotopublizistik wahrscheinlich darauf hin, dass nur Fotografien veröffentlicht wurden, die der Rassenideologie entsprachen. Zu vermuten ist, dass es unter dem NS-Regime zu einer immer rigideren Polarisierung zwischen den Leit- und Feindbildern des von der Regierung gesteuerten Bildprogramms kam. Während der Vorkriegszeit scheint die Propagierung des „nordischen“ Leitbilds im Vordergrund gestanden zu haben, dessen visuelles Pendant in den „rassisch“ pejorativen Feindbildern der Kriegsjahre zum Ausdruck kommt. Besonders auffällig ist dabei die Einübung einer Unterscheidung von Menschen nach ihrem äußeren Erscheinungsbild in zeittypischen Bildpaaren, die einen rassischen Antagonismus veranschaulichen sollten.

Schlagworte: NS-Rassismus, Nationalsozialismus, Propaganda, Bildsoziologie

TIERAUTONOMIE, Jg. 7 (2020), Heft 1.

Miriam Yegane Arani: Der NS-Rassismus als visuelle Ideologie (für die komplette Fassung bitte diesem Link zur PDF Version folgen)

Kontextinfos

Die in den Klammern angegebenen Seitenzahlen beziehen sich sämtlich auf: Miriam Y. Arani: Fotografische Selbst- und Fremdbilder von Deutschen und Polen im Reichsgau Wartheland 1939–45 (2008).

Nach 1945

Nach 1945 verschwand die Rassenideologie nicht, einerseits wegen der personellen Kontinuitäten, die in den Nachkriegsgesellschaften möglich waren, und andererseits wegen dem längerfristigen Niederschlag dieses Denkmodells im Alltagswissen der breiten Bevölkerung. (426) Aus streng naturwissenschaftlicher Sicht gilt die Rassentheorie schon länger als nicht haltbar. (426)

Schon bald nach dem Zweiten Weltkrieg stellte der physische Anthropologe Juan Comas im Auftrag der neu gegründeten UNO in einer Schrift mit dem Titel „Rasse als Mythos“ klar, dass die nationalsozialistische Rassenlehre sachlich falsch ist. Menschliche Vererbung hat nichts mit dem Blut zu tun. (426) Außerdem lassen die Erkenntnisse der physischen Anthropologie in keiner Weise den Schluss zu, dass „Rassereinheit“ zu Kulturentwicklung und „Rassenmischung“ zu Kulturverfall führe. (427) Die Ergebnisse der internationalen anthropologischen, sozial- und geschichtswissenschaftlichen Forschung lassen sehr viel mehr darauf schließen, dass nicht die verschiedenen Körperformen, Hautfarben usw. die Ursache von Konflikten sind, sondern vielmehr Interessenskonflikte verschiedener sozialer Gruppen, durch die sichtbare Unterschiede (Körper, Kleidung, religiöse Sitten usw.) erst als Zeichen von Differenz bedeutsam werden. (427)

Insbesondere innerhalb der Biologie ist die Klassifizierung von menschlichen Rassen wissenschaftlich obsolet, weil es sich um kein geeignetes Konzept zur Erfassung der Variabilität des Homo Sapiens handelt. Menschliche Populationen können mit der Kategorie „Rasse“ nicht angemessen erfasst werden. Eine korrekte biologische Klassifikation als „Rasse“ ist noch nicht einmal auf natürliche Populationen von Tieren anwendbar, weil eine exklusive Zuordnung zu einer einzigen „Rasse“ erforderlich wäre, die bei Menschen nicht möglich ist. Der einzige Bereich in der Biologie, in dem von „Rassen“ gesprochen werden kann, ist die Haus- und Nutztierzucht. Nur unter den von Menschen domestizierten Tieren gibt es ‚biologisch korrekt‘ als „Rassen“ bezeichenbare zoologische Formen. (427)

Rassismus als visuelle Ideologie

Es ist auffällig, dass die unter dem NS-Regime publizierten Bilder einem gewissen Programm folgen, das zwischen idealisierten Körpernormen und Abweichungen davon polarisiert. Das Propagandaministerium kontrollierte die Fotopublizistik sehr wahrscheinlich darauf hin, dass nur Fotografien veröffentlicht wurden, die der Rassenideologie entsprachen. (430) Ich vermute, dass es unter dem NS-Regime zu einer immer rigideren Polarisierung zwischen den Leit- und Feindbildern des von der Regierung gesteuerten Bildprogramms kam. Während der Vorkriegszeit scheint die Propagierung des „nordischen“ Leitbilds im Vordergrund gestanden zu haben, dessen visuelles Pendant in den „rassisch“ pejorativen Feindbildern der Kriegsjahre zum Ausdruck kommt.

Besonders auffällig ist die Einübung einer Unterscheidung von Menschen nach ihrem äußeren Erscheinungsbild in zeittypischen Bildpaaren, die einen rassischen Antagonismus veranschaulichen sollten. Um die hohe Relevanz dieser „Kontrastbilder“ genauer einzugrenzen, ist es hilfreich sich zu vergegenwärtigen, dass Adolf Hitler in seiner Wiener Zeit durch die Ostara-Hefte von Adolf Land eine christlich-religiöse Rassenlehre kennengelernt hatte, die als ein „Rassenkampf“ zwischen blond-blauäugigen „Ario-Heroikern“ und dunklen „Sodoms-Äfflingen“ dargestellt wurde. (408)

Der NS-Ideologe Alfred Rosenberg behauptete, die schöpferische Kraft Europas gehe allein auf die Germanen zurück und deren größte Bedrohung seien die „Schlammfluten der Mischlinge Asiens, Afrikas, des gesamten Mittelmeerbeckens und seiner Ausläufer“. (408)

Die Vorläufer der NS-Rassenideologie

Die Rassenideologie war keine Neuschöpfung der NSDAP, die lediglich bereits existierende Rassismen in den Humanwissenschaften zusammenfasste und sie dann mit unglaublicher Radikalität in praktische Politik umsetzte. (381, 382)

Seit dem 18. Jahrhundert und das 19. Jahrhundert über wurden die Menschen der Welt von europäischen Anthropologen vorwiegend anhand äußerer, sichtbarer Merkmale wie Hautfarbe, Körperbau, Schädelform, Haarfarbe und –beschaffenheit, Augenform, Nasenform usw. klassifiziert. Anhand der sichtbaren Merkmale bildeten die Gelehrten „Rassetypen“ und deuteten deren Äußerlichkeiten als Anzeichen für ihre moralischen, seelischen und intellektuellen Eigenschaften. (381f., 394)

Im 19. und im frühen 20. Jahrhundert war die wissenschaftliche Anthropologie in weiten Teilen Rassenanthropologie. (395) Ende des 19. Jahrhunderts erlangte die Rassenlehre den Rang eines wissenschaftlich legitimieren Dogmas, das politische Herrschaft mit „naturwissenschaftlichen“ Argumenten zu rechtfertigen suchte. Den europäischen Gelehrten dienten dabei hauptsächlich sichtbare Merkmale, die meist nur längerfristig veränderlich sind (Verhaltensmuster, Kleidung, Spuren spezifischer Lebensumstände), als Anhaltspunkte bei der Konstruktion unterschiedlicher „Rassen“. (382) Die anderen Rassen zugeschriebenen Eigenschaften entsprachen üblicherweise den sozialen Vorurteilen der involvierten Forscher über die fremden Völker. (382) Die europäischen Anthropologen setzten sich zugunsten der Normen ihres soziokulturellen Milieus wiederholt über empirische Fakten hinweg und die den anderen „Rassen“ zugeschriebenen Eigenschaften legitimierten vor allem den Führungsanspruch der eigenen, „weißen Rasse“. (395)

Das rassenanthropologische Ordnungsmodell hat bis zum Ende des 19. Jahrhunderts auf einer Auswahl äußerlich sichtbarer Merkmale aufgebaut (Hautfarbe, Körperbau, Schädelform usw.). Mit den Anfängen der modernen Genetik lösten sich die biologischen Theorien vom Menschen in der Wende zum 20. Jahrhundert vom sichtbaren Äußeren des Menschen. Die sichtbare Erscheinung wurde nun „Phänotypus“ genannt und auf das Zusammenwirken von Erbanlagen und Umwelteinflüssen zurückgeführt. Die nicht direkt wahrnehmbaren Erbanlagen dagegen wurden als „Genotypus“ bezeichnet. Damit löste sich auch die humanbiologische Rassentheorie großteils von der konkreten Erscheinung zugunsten abstrakter Überlegungen, die von der Öffentlichkeit nicht mehr nachvollzogen werden konnten. (395)

Seit Mitte des 18. Jahrhunderts klassifizierten und hierarchisierten europäische Gelehrte innerhalb einer naturgeschichtlich verstandenen Anthropologie Menschen als „Rassen“ und interpretierten das körperliche Erscheinungsbild eines Menschen als Veräußerungsform von bestimmten geistig-seelischen Eigenschaften, die für erblich und unveränderlich gehalten wurden. (391) Zum politischen Kampfbegriff wurde die „Rasse“ im Kontext der aristokratischen Gegenrevolution Ende des 18. Jahrhunderts im „Streit der zwei Rassen“, in dem die „Reinheit“ der „Rasse“ erstmals als Legitimationsgrundlage für den Herrschaftsanspruch der Aristokratie dienen soll. (391)

Die Rassentheorie war bereits im deutschen Kaiserreich zu einer Eliten-Ideologie geworden. (390) Etwa seit Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte sich die Rassentheorie zur Eliten-Ideologie der deutschen akademischen Mittelschichten. Zu ihren wichtigsten Trägern zählten Biologen, Anthropologen und Ärzte. In der Zwischenkriegszeit nahm insbesondere die Zahl der Anhänger „rassenhygienischer“ Ideen (Eugenik) zu. (    ) Die Rassentheorie war während der NS-Diktatur ein von renommierten deutschen Wissenschaftlern vertretenes Denkmodell, von dem keineswegs alle nach 1945 abrückten. Dies hängt auch damit zusammen, dass dieses Denkmodell auch in anderen westlichen Gesellschaften etabliert war. (426)

Im NS-Staat wurde die eugenische Ideologie als „Erb- und Rassenhygiene“ propagiert. (430) Darüber hinaus wurde die Rassenideologie argumentativ mit Theoremen der eugenischen Bewegung verbunden, woraus sich ein angsterregendes Schreckensszenario vom drohenden Aussterben der „nordischen Rasse“ ergab. (430)

Inhalt der NS-Rassenideologie

Der NS-Rassenideologie zufolge konnten Menschen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes in „Rassen“ aufgeteilt werden, die ihren Nachkommen nicht nur körperliche Eigenschaften, sondern auch eine „Rassenseele“ vererben würden. (380)

Innerhalb der NS-Rassenideologie wurde vorausgesetzt, dass eine direkte Beziehung zwischen bestimmten physischen und psychischen Eigenschaften besteht und dass vom körperlichen Erscheinungsbild eines Menschen auf seine Seele und sein Verhalten schließen könne. (381) Die Rassenlehre bezog sich nicht nur auf den sichtbaren Körper, sondern auch auf das sichtbare Verhalten. (430)

Die NS-Rassenideologie läuft auf eine vollständige Biologisierung sozial und kulturell erworbener Merkmale eines Menschen hinaus. Charakteristisch ist die Darstellung von sozialen Interessenkonflikten als Verstoß gegen eine „naturgegebene“ Gesellschaftsordnung. Das biologistische Menschenbild negiert historische, kulturelle und gesellschaftliche Einflüsse auf das menschliche Dasein. (380)

Die Vielfalt der Menschen wurde durch die Rassenlehre auf wenige, statisch gedachte „Rassetypen“ reduziert, so dass sehr große Zahlen von Menschen gedanklich zusammengefasst und internationale politische Konflikte mit vermeintlich biologischen Anlagen der betreffenden „Rassen“ rational erklärt werden konnten. (382) „Rassen“ wurden als verabsolutierte überindividuelle Struktur zum vermeintlichen Subjekt von Geschichte (382).

„Nordische Rasse“

Die NS-Diktatur erhob die „nordische Rasse“ zum körperlich-seelischen Ideal für das gesamte deutsche Volk. Die der „Nordrasse“ zugeschriebenen Eigenschaften wurden als vorbildlich propagiert: ein schlanker und kräftiger Körper, ein langer, schmaler Schädel, blonde Haare und blaue Augen. Die rosig-weiße Haut galt als hellste aller „Rassen“ und deshalb sollte nur sie als „weiß“ bezeichnet werden. (405)

Der NS-Rassenlehre nach setzte sich das „deutsche Volk“ aus 6 Rassen zusammen, wobei der „nordische“ Anteil durch „Rassenpflege“ auf 50% gesteigert werden sollte. Zu diesem Zweck sollten die wertvollsten „rassischen“ Bestandteile in der Bevölkerung gesammelt und in beherrschende Stellungen gebracht werden. (380)

Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts nahmen Teile der deutschen Gesellschaft den Norden Europas als unberührte Gegenwelt zu der sich modernisierenden Gesellschaft im eigenen Land wahr. Nordeuropa wurde zur Projektionsfläche für eine rassenbiologistische Utopie: die nordeuropäischen Völker wurden zu „germanischen Blutsverwandten“ erklärt und zu „Edelmenschen“. (405)

Die Verherrlichung der „Nordrasse“ bezog sich nicht allein auf den Körperbautypus eines Menschen, sondern auch auf seine vermeintlich direkt damit verbundene „Rassenseele“. (406) Der Rassekundler Hans F. K. Günther führte folgende seelische „Führereigenschaften“ der „nordischen Rasse“ an: herausragend seien die „Urteilsfähigkeit, Wahrhaftigkeit und Tatkraft“. Der „nordische“ Mensch beherrsche sich und zeige „eine sachliche, abwägende Haltung, die ihn oft als kühl und steif erscheinen lässt“, sein „Wirklichkeitssinn“ treibe ihn in Verbindung mit seiner „Tatkraft“ zu großen Unternehmungen an. Er entfalte „sachliche Leidenschaft, während ihm Leidenschaftlichkeit (…) fern liegt“. Im sozialen Umgang zeige er „wenig Neigung zur Einfühlung in das Wesen anderer Menschen“. (406) Günther beschrieb damit einen zeitgenössischen bürgerlichen deutschen Habitus und setzte diesen in direkte Beziehung zu einem bestimmten Körperbautyp, der als vorbildlich beurteilt wurde. (407)

Gleichsetzung von „Nordisch“ und „Arisch“

Die NS-Ideologie verband die visuelle Vorstellung von der „nordischen Rasse“ mit dem rassentheoretischen Geschichtsbild in Tradition von Houston Stewart Chamberlain, dass sowohl die von den deutschen Eliten als vorbildhafte Kultur der griechischen Antike als auch die vor noch längerer Zeit vermuteten „Arier“ als „nordisch“ interpretierte.

Obwohl die Ursprünge des Arischen zweifellos im Mittleren Osten zu suchen sind, fungierte der Begriff „Arier“ bereits seit der Kaiserzeit als ein Synonym für „christlich-deutsch“ und wurde in den Lexika der NS-Zeit ausdrücklich nur auf nordisch-germanische Rassetypen beschränkt. (407)

In der NS-Diktatur wurde zwischen höher- und minderwertigen Menschenrassen unterschieden und behauptet, nur „nordische“ Menschen würden über ein geistiges und schöpferisches Kulturpotential verfügen. Den anderen Menschenrassen wurde eine Kulturfähigkeit mehr oder weniger deutlich abgesprochen. (380)

Hitler führte die Mehrzahl der Fortschritte in Kunst und Wissenschaft auf die „Arier“ als einzig kulturschöpferische Rasse zurück, alle anderen Rassen hielt er für kulturlos und kulturzerstörerisch. Er behauptete wie die rassentheoretischen Vordenker, die kulturschöpfende Potenz der „Arier“ sei durch „Rassenkreuzung“ und „Blutsvermischung“ bedroht, denn dies führe zu Degeneration und Kulturzerfall. (407)

Der NSDAP-Ideologe erklärte genauer, das antike Griechenland als „nordische“ Hochkultur sei durch die „Rassenmischung“ zwischen Griechen und Türken zerfallen. (408) Hitler meinte, das deutsche „Blut“ müsse „rein“ gehalten werden, weil „Blutsvermischung“ zur „Senkung des Rasseniveaus“ führen würde. (407)

Rassenmischung

Der französische Graf Arthur de Gobinau vertrat Mitte des 19. Jahrhunderts in seinem Essai „Über die Ungleichheit der Menschenrassen“ die Auffassung, die Menschen auf der Welt seien in drei Hauptrassen aufteilbar und die „weiße arische Rasse“ sei die Krönung der Schöpfung. „Rassenmischung“ führe zum Kulturverfall, weil eine „Mischrasse“ zu keinen höheren Kulturleistungen fähig sei. Er meinte, die „Germanen“ seien der letzte „rein erhaltene Zweig“ der „Arier“ und durch „Vermischung“ mit fremden Völkern bedroht. (391f.) Die von Richard Wagner ins Leben gerufene deutsche Gobineau-Gesellschaft ergänzte diese Behauptungen um die Idee, den vermeintlichen Verfall der „arischen Rasse“ durch „Züchtung“ entgegen treten zu können. (392)

An Gobineau anknüpfend behauptete Houston Stewart Chamberlain in „Die Grundlagen des 19. Jahrhunderts“ (1899), die „Arier“ seien „reinrassige“ Kulturträger und stünden seit der Antike in einem „Rassenkampf“ mit den „Juden“ als „Mischlingsrasse“. Seine rassentheoretische Geschichtsklitterung wurde im Deutschen Reich breitenwirksam, das Kaiser Wilhelm II. Chamberlains Veröffentlichung zur Pflichtlektüre in der Ausbildung deutscher Oberlehrer machte. (392) In dieser Zeit war die Rassenideologie auch ein konstitutives Element der Weltanschauung des deutschen Kaisers. (392)

In der NS-Diktatur schließlich wurde schon den Schulkindern beigebracht, die Kultur eines Volkes sei abhängig von seiner „Rasse“ und die deutsche Kultur stehe in der Tradition der Germanen, denen die „Juden“ völlig wesensfremd seien. (358)

Das deutsch-germanische „Volksgesicht“

In der öffentlichen Bildwelt der NS-Diktatur stand – wie in der dazugehörigen Politik – nicht das Individuum im Zentrum der Aufmerksamkeit, sondern das vermeintlich körperlich und seelisch Typische großer Gruppen. (430)

Erna Lendvai-Dircksen schloss mit ihren Büchern zum „deutschen Volksgesicht“ an die agrarromantische und großstadtfeindliche Ideenwelt an, die unter der Parole „Blut und Boden“ bekannt wurde und von den „völkischen“ Gruppierungen der Weimarer Republik und dem agrarpolitischen Apparat der NSDAP getragen wurde. Dahinter stand die Vorstellung von einer auf eine „heimatliche Scholle“ bezogenen sozialen und biologischen Einheit der Deutschen, die durch „Entwurzelung“ bedroht werde. (358)

Das „völkische“ Verständnis von der deutschen Nation wurde schon im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts zur vorherrschenden Ideologie im preußisch dominierten deutschen Kaiserreich. (359)

Die „völkischen“ Gruppen in der Weimarer Republik hingen auch der Vorstellung von einer „rassischen Hierarchie“ an, die mit der „Volksgemeinschafts“-Ideologie verbunden war. (379)

Das völkische Verständnis von der deutschen Nation widerspricht dem demokratisch-republikanischen Nationsbegriff, demzufolge „Nation“ eine politische und „Volk“ eine ethnische Kategorie ist, so dass sich eine Nation aus demokratisch-republikanischer Perspektive auch aus mehreren Völkern zusammensetzen kann. (359)

Das „Durchschnittsbild“ als Vorläufer des „Volksgesichts“

Die ikonologischen Wurzeln des im NS propagierten deutschen „Volksgesichts“ liegen in der Kaiserzeit und der zu diesem Zeitpunkt noch elitären rassenanthropologisch-eugenischen Ideenwelt. (430) Lendvai-Dircksens „Volksgesicht“ gingen die „Durchschnittsbilder“ voraus. (386)

Die preußische Regierung errichtete 1871 einen nicht-demokratischen Staat in Gestalt eines Kaiserreichs. Nun machten die an der Herrschaft beteiligten Eliten „von oben“ ein vermeintliches „Wesen“ des deutschen Volkes zum Knotenpunkt der nationalen Identitätsbildung und suchten dies im Christlichen, im Arisch-Germanischen und im Biologischen. (396)

Seit Ende des 19. Jahrhunderts finden sich „Veranschaulichungen“ eines neuen Denkstils der westlichen Eliten in Gestalt von „Durchschnittsbildern“ oder „composite photographs“. Sie wurden innerhalb eines länderübergreifenden Netzwerks von Gelehrten etwa 1890-1920 diskutiert. Überliefert ist u.a. ein Durchschnittsbild sächsischer Soldaten, das aus den Hinterlassenschaften des ersten Professors für Fotografie an der TH Dresden (Robert Luther) zu Beginn des 20. Jahrhunderts zählt. Er hatte das Bild von dem Kunstwissenschaftler Georg Treu erhalten, der nachzuweisen versuchte, dass die klassische griechische Kunst das reinste Schönheitsideal aufweise, das zeit- und ortsunabhängig gültig sei. (385) Für seine Forschungen nutze er auch Durchschnittsbilder, auf die er durch Veröffentlichungen von Henry Pickering Bowditch von der Harvard Medical School aufmerksam geworden war. Bowditch hatte in den 1890er Jahren von General von Funcke in Dresden sächsische Soldaten als Foto-Objekte zur Verfügung gestellt bekommen. Aus zahlreichen Aufnahmen von unterschiedlichen einzelnen Köpfen wurde schließlich durch Mehrfachbelichtung dieser Aufnahmen auf ein- und dieselbe Fläche ein Durchschnittsfoto der Soldaten hergestellt. (386) Die Durchschnittsfotografie sächsischer Soldaten sollte mit einem auf gleiche Weise hergestellten „Durchschnittsgesicht“ slawischer Soldaten verglichen werden. Treu und Bowditch behaupteten, der „germanische“ Kopf sei runder und der „slawische“ eckiger. (386)

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde es in Preußen üblicher, von einer Überlegenheit der Deutschen den Polen gegenüber auszugehen. Ende des 19. Jahrhunderts wurden insbesondere die Polen in Posen zu Objekten eines zunehmend kolonialen Selbstverständnisses des deutschen Kaiserreichs. (396) Die anhaltende Migration aus dem geteilten Polen nach Westen in das Deutsche Reich hinein und darüber hinaus wurde zu einem Politikum, das rassentheoretisch argumentierende Deutschnationale als „Überschwemmung“ der Deutschen durch „die Slawen“ darstellten. (398) Das deutsche Kaiserreich strebte imperiale Weltgeltung an und betrieb nach innen und außen Kolonialpolitik. (399) Die in der antipolnischen Publizistik der Kaiserzeit einsetzende Polarisierung zwischen „Germanen“ und „Slawen“ war eine gedankliche Abstraktion und Imagination, die den politischen Wirklichkeiten vor Ort nicht gerecht wurde. Die „Durchschnitsfotografien“ sächsischer und wendischer Soldaten waren nicht nur eine Synthese „naturwissenschaftlicher“ Menschenbilder mit ästhetischen Wertvorstellungen. Sie repräsentieren auch eine abstrahierende bildliche Vorstellung der kaiserzeitlichen Eliten von ihrem „Volk“ in einem rassenideologisch-eugenischen Kontext. (402)

Der Erfinder der Durchschnittsbild-Methode war Sir Francis Galton, von ihm stammte auch die von den beiden zuvor genannten übernommene Hypothese, die Durchschnittsbilder würden Schlussfolgerungen über die Nationalität, Rasse und Intelligenz der betreffenden Gruppe gezogen werden. (386)

Galton gilt als Begründer der „Eugenik“ (engl. Eugenics). Er wollte mit quantitativen Methoden die Grundlage für die soziale Selektion von Menschen schaffen, um die Qualität der „britischen Rasse“ zu verbessern. Mit seinen Publikationen zur Erblichkeit von Intelligenz und Begabung legte er die wissenschaftlichen Grundlagen für ein Konzept zur „Veredelung“ der Gesellschaft, das er seit 1883 als Eugenik bezeichnete: die vermeintlich zu hohen Geburtenzahlen von Schwachen, Kranken und Armen sollten reduziert und die angeblich zu niedrigen Geburtenzahlen von Intelligenten, Gesunden und Reichen sollten gesteigert werden. (386f.) Die Eugenik gewann vor allem durch die neue, „biologische“ Perspektive auf den Menschen an Bedeutung. (387) Sie komplettierte das Arsenal der Argumentationsfiguren der Sozialdarwinisten, die Darwins Evolutionstheorie auf das gesellschaftliche Leben zu übertragen trachteten und die Auffassung vertraten, Menschen seien biologisch zu bestimmten Positionen in der Gesellschaft determiniert. (387) Die eugenische Bewegung etablierte sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts auch in den wirtschaftlichen und politischen Eliten des deutschen Kaiserreichs und wurde an den deutschen Universitäten unter dem Begriff „Rassenhygiene“ institutionalisiert. (390)

Die Definitionsmacht einer Minderheit von Wissenschaftlern wurde zu einem Machtinstrument zur Beherrschung einer Mehrheit. (388)

Visuelle Feindbilder

Die Physiognomik lieferte v. a. Erklärungen zur Binnenstrukturierung der äußerlich durchaus verschiedenen Deutschen. (361) Die Rassenlehre diente dagegen primär zur wissenschaftlich rationalisierten Ausgrenzung und Abwertung von „Juden“ und „Fremdvölkischen“. (361)

Feindbilder „Degenerierte“

Seit Darwins Evolutionstheorie erschien die Grenze zwischen „Mensch“ und „nichtmenschlichem Tier“ fließender zu werden. Europäische Rassenanthropologen knüpften daran an und meinten, die außereuropäischen „Rassen“ hätten den Prozess der Menschwerdung noch nicht abgeschlossen und auch die Europäer könnten „degenerieren“ und auf „tierische“ Lebensformen zurücksinken. „Geisteskranke“ wurden nun auf einer Entwicklungsstufe zwischen Mensch und Tier angesiedelt. (387f.)

Die nationalsozialistische „Erb- und Rassenhygiene“ lief auf einen die deutsche Gesellschaft betreffenden Zuchtgedanken hinaus. Ausgegrenzt werden sollten zunächst „Erbkranke“, „Asoziale“ und „Juden“. Die entsprechenden Gesetze zur Legalisierung entsprechender staatlicher Ausgrenzungsmaßnahmen werden Mitte der 1930er Jahre verabschiedet (Gesetz gegen Gewohnheitsverbrecher 1934, Erbgesundheitsgesetz 1935, Blutschutzgesetz/Nürnberger Gesetze 1935). (428)

Der visuelle Ausgrenzungsprozess wurde in der NS-Diktatur sogar zu einem Bestandteil des staatlichen Gesundheitswesens. Im Kontext der staatlichen „Erb- und Rassenpflege“ wurde das „Fremde“ und „Kranke“ durch ästhetische Geschmacksurteile im Gewand der medizinischen Expertise ausgeschlossen. „Arisierte“ deutsche Ärzte beurteilten die ihnen anvertrauten Menschen bezogen auf ein Leitbild vom „erbgesunden“, überindividuellen deutschen „Volkskörper“ mit „nordischem Rasseideal“. Das ästhetische Geschmacksurteil über den Körper eines Menschen wurde im medizinischen Bereich zu einem ärztlichen Urteil über den „rassischen“ Erbwert eines Menschen für den „Volkskörper“ und einem nur darauf aufbauenden Lebensrecht. (409) Diese Vorgänge schlagen sich auch in der visuellen Kommunikation nieder: Unter dem NS-Regime wurden wiederholt visuelle Darstellungen „abnormer“ oder „degenerierter“ menschlicher Körper dazu eingesetzt, um bei den Betrachtern Ängste, Ekel und Verachtung hervorzurufen. Der „abnorme“ Körper galt als ein Anzeichen für einen „kranken“ Geist. (409)

Die unter dem NS-Regime popularisierte Ikonografie des „abnormen“ Menschen schloß an die schon 1876 von dem italienischen Arzt Cesare Lombroso Auffassung an, es gebe „geborene Verbrecher“, die sich in ihrem Körperbau von anderen Menschen unterscheiden. Sein Schüler Hans Kurella erklärte 1893, „zum Verbrechen geborene“ Menschen würden typische körperliche Merkmale aufweisen: einen zu kleinen oder zu großen Schädel, dichtes und dunkles Haar, ein asymmetrisches Gesicht, deformierte Ohren, große und breite oder lange und dünne Nasen. (409)

Unter dem NS-Regime gingen das ästhetische Geschmacksurteil, die „Rassenhygiene“ und die Kriminalanthropologie fließend ineinander über. (409) Dementsprechend wurden die Häftlinge des KZ Dachau in der NSDAP-Parteizeitschrift „Illustrierter Beobachter“ präsentiert als „Missgestalten“ mit tiefliegenden Augen, hohlen Wangen, schiefen Mündern, abstehenden Ohren, Narben usw. (410).

Feindbilder „Fremdvölkische“ und „Fremdrassige“

Von Bedeutung für die beabsichtigte Ikonografie der „völkischen“ Porträtfotografie ist die von der Herstellerin mitbeabsichtigte Ausgrenzung „undeutscher“ Physiognomien. (364) Erna Lendvai-Dircksen sprach sich 1933 ganz ausdrücklich für eine Ausgrenzung von ästhetischen Gestalten „fremden Stils“ aus der deutschen Bildwelt aus, weil damit „keine Volksgemeinschaft möglich“ sei.

Feindbilder / Juden

Das regierungsamtlich gesteuerte visuelle Selbstbild der Deutschen unter dem NS-Regime erschließt sich primär in Bezug auf das auch visuell zum Ausdruck gebrachte Feindbild „Jude“. Die NS-Pressepropaganda benutzte während des Zweiten Weltkriegs Juden als zentrales Feindbild, mit dem weitere Feindbilder assoziiert wurden. Beispielsweise wurde auch die antipolnische NS-Propaganda wiederholt eng mit antisemitischer Propaganda verknüpft. (384)

Feindbilder / Polen

Um die visuelle Darstellung der Polen in der nationalsozialistischen Bildwelt des Zweiten Weltkriegs zu verstehen, ist es sinnvoll, sich bewusst zu machen, dass die gedankliche Grenze zwischen Europa und Asien zu Beginn des Zweiten Weltkriegs vom NS-Regime an die Westgrenze der Sowjetunion verlegt wurde – und damit durch das zuvor polnische Staatsgebiet verlief. (420)

Rassekundliche Forschung

Im NS-Staat untermauerte die rassenkundliche Forschung die Ideologie und Politik der NSDAP wissenschaftlich. Auch die polnische Zivilbevölkerung wurde zum Gegenstand der deutschsprachigen Rasseforschung. (420)

Insbesondere im Reichsgau Wartheland entstand ein sich professionalisierendes und radikalisierendes Zentrum rassekundlicher Selektion von Menschen. Rasse- und Volkstumsexperten der SS versuchten hier in Zusammenarbeit mit der deutschen Zivilverwaltung und der Reichsuniversität Posen ihre „volkstumspolitischen“ Maßnahmen auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen. (422f.) Mit der Einführung des DVL-Verfahrens in allen „eingegliederten Ostgebieten“ 1941 wurde im Warthegau eine „rassische Musterung“ der Einwohner nach Maßgabe des RuSHA der SS durchgesetzt, die auch in anderen deutsch besetzten Gebieten Osteuropas angewandt wurde und im Warthegau 1943 zu einem vorläufigen Abschluss kam. (426) Die Anthropologen Egon von Eickstedt und Ilse Schwidetzky rechneten mit „Rasseformeln“ vermeintlich prozentgenaue „Rasseanteile“ einzelner Menschen in den eingegliederten Ostgebieten aus. (420f.)

An der „Reichsuniversität Posen“ wurde anwendungsorientierte Rasseforschung für die NS-Diktatur betrieben. Hier führten beispielsweise der „Völkerpsychologe“ Rudolf Hippius und der Biologe Konrad Lorenz in Kooperation mit SS-Funktionären rasse-relevante Untersuchungen an der Zivilbevölkerung durch. Hierzu zählte insbesondere auch die „Mischlingsforschung“ als ein spezieller Forschungszweig, der ohne die Rassenideologie keinerlei Existenzberechtigung gehabt hätte. Rudolf Hippius untersuchte 1942 deutsch-polnische „Mischlinge“ psychologisch, um nachzuweisen, dass die der Grad der „Rassenmischung“ auf die psychische Struktur eines Menschen auswirke. Er setzte voraus, das Deutsche und Polen grundsätzlich verschiedene Persönlichkeitsstrukturen aufweisen und dass eine deutsche Herrschaft über Polen legitim sei, weil diese nur unter Zwang zu „einem regelmäßigen und geordneten Kräfteeinsatz bereit“ seien. Er gelangte zu dem leicht voraussehbaren Ergebnis, dass „Rassenmischung“ zwischen Deutschen und Polen zu „charakterlicher Entharmonisierung“ führe. (421, 422)

Heinrich Himmler glaubte, „nordische“ Kinder seien schöpferischer als „Rassemischlinge“ und die Polen hätten nur durch „nordische“ Deutsche Anschluss an Europa gefunden. Er fantasierte, „minderwertige fremde Wirtsvölker“ wie die Polen würden den Deutschen „nordisches Blut“ abringen wollen, weil alle kulturellen und staatenbildenden Leistungen auf die „nordische Rasse“ zurückgehen würden. (421)

Link zum Weiterlesen der kompletten Präsentation:

Mit dem Begriff „Rassismus“ wird ein bestimmtes gesellschaftliches Macht- und Gewaltverhältnis bezeichnet, in dem die herrschenden Gruppen eine sehr große Zahl von Menschen nach körperlichen und kulturellen Merkmalen unterscheiden. Ihnen werden vermeintlich typische Charakter- und Verhaltensmerkmale zugeschrieben, die eine angeblich „natürliche“ Hierarchie der Menschen implizieren. Die „rassischen“ Eigenschaftszuschreibungen dienen dabei dazu, eine Ungleichbehandlung der Menschen im wirtschaftlichen und politischen Leben zu rechtfertigen … weiterlesen als PDF