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Empowerment und Persönliche Assistenz (1)

Ich lerne: Persönliche Assistenz ist nicht einfach so Persönliche Assistenz. Irgendwo muss man anfangen sich zu orientieren. Hiermit habe ich jetzt mal begonnen … . Ich begebe mich völlig analphabetisch an die Handhabe und Rechtslage.

Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Neuntes Buch
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 14.12.2019 I 2789

§ 78 SGB IX Assistenzleistungen

(1) Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Sie beinhalten die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen.
(2) Die Leistungsberechtigten entscheiden auf der Grundlage des Teilhabeplans nach § 19 über die konkrete Gestaltung der Leistungen hinsichtlich Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Die Leistungen umfassen

1. die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung der Leistungsberechtigten und
2.
die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung.
Die Leistungen nach Nummer 2 werden von Fachkräften als qualifizierte Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere die Anleitungen und Übungen in den Bereichen nach Absatz 1 Satz 2.

(3) Die Leistungen für Assistenz nach Absatz 1 umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder.
(4) Sind mit der Assistenz nach Absatz 1 notwendige Fahrkosten oder weitere Aufwendungen des Assistenzgebers, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles notwendig sind, verbunden, werden diese als ergänzende Leistungen erbracht.
(5) Leistungsberechtigten Personen, die ein Ehrenamt ausüben, sind angemessene Aufwendungen für eine notwendige Unterstützung zu erstatten, soweit die Unterstützung nicht zumutbar unentgeltlich erbracht werden kann. Die notwendige Unterstützung soll hierbei vorrangig im Rahmen familiärer, freundschaftlicher, nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehungen erbracht werden.
(6) Leistungen zur Erreichbarkeit einer Ansprechperson unabhängig von einer konkreten Inanspruchnahme werden erbracht, soweit dies nach den Besonderheiten des Einzelfalles erforderlich ist.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/78.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nliche_Assistenz

“Wenn ein behinderter Mensch eine Tätigkeit ausführen möchte, die er aufgrund seiner Einschränkungen nicht alleine durchführen kann, benötigt er jemanden, der ihm nach seinen Vorstellungen diese Tätigkeit so ausführt wie er/sie es benötigt und vor allem, wie er/sie sich das vorstellt.”
https://nitsa-ev.de/assistenz/was-ist-assistenz/

Leben mit Persönlicher Assistenz: Möglichkeiten zu mehr Selbstbestimmung und Selbständigkeit für Menschen mit geistiger Behinderung. Bachelorarbeit von: Marina Mattle
https://ephesos.fhsg.ch/documents/10328/103271/16853773_Mattle_Marina_BA_SP_FS18.pdf/282b1aca-9c54-4d49-a0e1-b454717adb1f

Persönliche Assistenz ermöglicht es auch Menschen mit einem hohen Hilfebedarf, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und ihren Alltag bzw. ihren Tagesablauf selbst zu gestalten.
Persönliche Assistenz bezeichnet eine ganzheitliche Unterstützung bzw. Hilfeleistung eines behinderten Menschen in allen Lebensbereichen:
bei der Körperpflege (z. B. beim Duschen, bei der Mund- und Zahnpflege und beim An- und Auskleiden), bei der Ernährung
(dazu gehört u. a. die Unterstützung beim Einkaufen, bei der Zubereitung von Mahlzeiten und beim Essen und Trinken),
im Haushalt (z. B. beim Putzen der Wohnung, beim Abspülen oder Wäsche waschen), bei der Kommunikation (beispielsweise beim Tippen von Briefen bzw. E-Mails oder beim Dolmetschen im Falle einer Sprechbehinderung), bei der Mobilität bzw. der Begleitung außerhalb der eigenen Wohnung – sowohl zu Freizeitaktivitäten, als auch zu Arzt- bzw. Therapieterminen oder in die Universität bzw. zur Arbeitsstelle, beim Bewegen und bei der Fortbewegung (z. B. beim Transfer in und aus dem Rollstuhl) sowie bei allen im Alltag notwendig werdenden Handreichungen. Unter persönliche Assistenz ist auch die Anwesenheit in unvorhergesehenen und/oder gefährlichen Situationen zu verstehen, in denen schnelle und/oder sachkundige Hilfe notwendig ist. Der Umfang der Assistenz richtet sich nach dem individuellen Bedarf – er kann variieren zwischen wenigen Stunden am Tag und Assistenz „rund um die Uhr“.
http://www.adberlin.com/neu/unser-angebot/personliche-assistenz

Erik Weber: Persönliche Assistenz, Assistierende Begleitung. Veränderungsanforderungen für professionelle Betreuung und für Einrichtungen der Behindertenhilfe. “Persönliche Assistenz ist mehr als nur irgendeine ambulante Dienstleistung unter anderen. Ihr Konzept beinhaltet den Wechsel von einem entmündigenden Versorgungsdenken zu der Anerkennung eines Hilfebedarfes für ein gleichberechtigtes selbstbestimmtes Leben“ (FREHE 2001a, 7).”
http://dhg-kontakt.de/wp-content/uploads/2015/12/DHG-Schrift-8.pdf

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