Alltagsableismus gemeinsam adressieren
So zynisch es klingt, aber dies sind tatsächlich Fragen, die ich Trägern, die Assistenzleistungen anbieten, gerne stellen würde …
Fragen, die sich im Zusammenhang aufwerfen mit:
Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Neuntes Buch
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
§ 78 SGB IX Assistenzleistungen ; https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/78.html
Anleitung und Übung, die durch qualifizierte Assistenz vorgegeben werden, z.B. als Richtschnur, heißen
vermutlich aber keine ausschließliche Begrenzung darauf?
Sonst hieße es, dass wenn Du das Arbeitgebermodell (Persönliches Budget, etc.) nicht meinst “machen” zu können, weil es schwierig für Dich ist oder Dir schwierig erscheint in der Realisierung, dann wirst Du potenziell in Konsequenz dessen mit Schwerstbehinderung stärker fremdbestimmt? Weil der Rahmen möglicherweise restriktiver gesetzt ist. Eventuell sollte das nicht so sein, aber die Praxis lehrt die Betroffenen und Involvierten meist eines Besseren.
In der Assistenznehmer-Assistenzgeber-“Dyade” als soziale Konstellation in der eine Freundin aktuell über einen Träger die Rolle des Assistenzgebers einnimmt, fließen in der Praxis gemeinsame Kommunikation, Unterhaltungen, Austausch im Tagesgeschehen, mit in den Gesamtkontext der Assistenzsituation ein, so sagt sie … .
Konkret überlegen der Assistenznehmer und sie als Assistenzgebende, zur Umsetzung von Teilhabe auf grundlegender Ebene, wie sie mit gemachten sowie bezeugten/beobachteten Erfahrungen von Ableismus allgemein sowie konkret umgehen sollten. Zum Beispiel.
Stellt der Träger dem Klienten in Abrede sich mit Themen auseinanderzusetzen? Wegen der Art der BeHinderung in diesem Fall? Stichwort Sprechbehinderung.
rev 02 04 24