Antidiskriminierung als Verlängerung von Mehrheitsprinzipien
Antdiskriminierung als Lobbyarbeit für die > Gleichsetzung
als benachteiligt wahrgenommener großer Minderheiten, mit der als privilegiert wahrgenommenen Mehrheit.
Die sich daraus bildende gemeinsame „Menge“, teilt sich den Status einer großen zusammengefassten privilegierten Gruppe.
Wer meint ernsthaft, wir klären Unrechtsverhältnisse über den Zusammenschluss all der diversen Großgruppen? Menschenrechte sind nicht kategorisch gleichzusetzen mit „Gruppenrechten“. Der Einzelne fällt in der Regel immer hinten runter.
Diskriminierung/sformen und Ungerechtigkeiten sind nicht immer einfach so nachzuweisen, das Level vieler Debatten begrenzt sich stets auf Sichtbares: Das Festhalten an ein paar großen Kategorien versäumt es, Realitäten abzubilden und widerzuspiegeln.
rev. 25.09.23
Eine Antwort auf „Antidiskriminierung als Verlängerung von Mehrheitsprinzipien“
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