Little Reminder:

Den Beruf “Bürgerrechtler*in” gibt es nicht.

Man ist Bürgerrechtler*in alleinig weil man Bürger*in ist > und die Rechte anderer > oder eben auch eigene Rechte > verteidigt und einklagt, gegen bewusst oder unbewusst begangenes Unrecht Dritter.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *