Squatting Practical Ethics
- Ware setzt Objektstatus voraus.
- Objektstatus setzt eine bestimmte Weltordnung voraus.
- Diese Weltordnung betrifft Tiere und Natur.
- Auch progressive Systeme hinterfragen diese Voraussetzung oft nicht.
- Deshalb bleiben Jagd, Labor, Landwirtschaft usw. strukturell verbunden.
Gedankenfleisch II
Die blinde Stelle der Befreiung
Ware setzt Objektstatus voraus.
Bevor etwas zur Ware werden kann, muss es innerhalb einer gesellschaftlichen Ordnung zunächst als etwas erscheinen, das getrennt betrachtet, bewertet, verfügbar gemacht und übertragen werden kann. Die Ware ist daher nicht der Anfangspunkt der Verwertung, sondern bereits das Ergebnis einer tieferliegenden Entscheidung darüber, was überhaupt als Objekt menschlicher Verfügung gelten darf.
Objektstatus setzt wiederum eine bestimmte Weltordnung voraus.
Eine Ordnung, in der zwischen einem handelnden Subjekt und einer verfügbaren Welt unterschieden wird. Eine Ordnung, in der bestimmte Formen des Lebens als Träger eigener Wirklichkeit, eigener Interessen und eigener Ansprüche erscheinen können, während andere Formen als Gegenstände menschlicher Gestaltung, Verwaltung oder Nutzung hervorgebracht werden.
Diese Weltordnung betrifft daher nicht nur ökonomische Verhältnisse. Sie betrifft das grundlegende Verhältnis des Menschen zu Tieren und zur Natur insgesamt.
Denn Jagd, Tierversuche, landwirtschaftliche Tierhaltung, Wildtierhandel oder die Beherrschung von Lebensräumen sind nicht voneinander getrennte Einzelprobleme. Sie beruhen auf unterschiedlichen institutionellen Formen derselben Grundannahme: dass nichtmenschliches Leben innerhalb menschlicher Ordnungssysteme eingeordnet, bewertet und verfügbar gemacht werden kann.
Gerade hier zeigt sich eine besondere blinde Stelle moderner progressiver Systeme.
Während sie im menschlichen Bereich gelernt haben, Objektifizierung als Herrschaftsproblem zu erkennen – also Menschen nicht auf Körper, Funktionen, Herkunft oder gesellschaftliche Rollen zu reduzieren –, bleibt die grundlegende Objektstellung von Tieren und Natur häufig unangetastet.
Die Kritik an Unterdrückung endet dort, wo die Frage beginnt, warum andere Lebewesen überhaupt außerhalb des menschlichen Subjektbereichs angesiedelt werden.
Damit entsteht ein grundlegender Widerspruch: Eine Gesellschaft kann immer differenziertere Formen menschlicher Gleichheit, Anerkennung und Selbstbestimmung entwickeln und zugleich an einer Weltordnung festhalten, in der Tiere und Natur weiterhin als Gegenüber menschlicher Verfügung gedacht werden.
Die tiefste Form des objektifizierenden Unrechts liegt deshalb nicht allein in der einzelnen Handlung der Nutzung, sondern bereits in der Unrechtseinstellung, durch die ein lebendes Wesen überhaupt als Objekt menschlicher Ordnung hervorgebracht werden kann.
Denn bereits dort, wo ein anderes Leben unter die Frage seiner Verwertbarkeit, seiner Nützlichkeit oder seiner Funktion gestellt wird – sei es für ökonomische, wissenschaftliche, kulturelle, emotionale oder andere menschliche Zwecke –, vollzieht sich eine grundlegende Verschiebung: Das Wesen selbst tritt hinter seine zugeschriebene Bedeutung für den Menschen zurück.
Dabei handelt es sich nicht einfach um einen „menschlichen Maßstab“ an sich, sondern um eine bestimmte Form menschlicher Weltbeziehung: eine Ordnung, in der der Mensch sich selbst als letztes Bewertungszentrum setzt und die Welt primär aus der Perspektive menschlicher Zwecke, Interessen und Verfügungsansprüche betrachtet.
Das andere Leben wird dabei nicht deshalb ausgeschlossen, weil es unsichtbar wäre. Es wird wahrgenommen. Seine Präsenz, seine Körperlichkeit, seine Andersheit werden erkannt. Doch diese Wahrnehmung erfolgt innerhalb eines Maßstabssystems, in dem dieses andere Sein nicht aus sich selbst heraus anerkannt wird, sondern nur innerhalb menschlicher Kategorien Bedeutung erhält.
Gerade darin liegt die grundherrschaftliche Entscheidung dieser Ordnung: Nicht das eigene Sein des anderen Wesens bildet den Ausgangspunkt der Beziehung, sondern seine Stellung innerhalb menschlicher Zwecke.
Der Käfig, das Labor, die Jagd, die landwirtschaftliche Haltung oder der Handel sind konkrete Orte, an denen sich dieses Verhältnis verwirklicht. Doch ihnen liegt eine vorgängige geistige und gesellschaftliche Bewegung zugrunde: die Entscheidung, ein anderes Leben nicht primär als eigenes, sich selbst tragendes Sein wahrzunehmen, sondern als etwas, das unter gesellschaftliche Zwecke, Kategorien und Verfügungsansprüche gestellt werden kann.
Das Unrecht besteht daher zugleich in der äußeren Ordnung und in der Haltung, aus der diese Ordnung hervorgeht. Es liegt in einer Beziehung zur Welt, in der die Existenz eines anderen Wesens nicht aus seiner eigenen Wirklichkeit heraus Bedeutung besitzt, sondern erst durch menschliche Bewertung, menschliche Interessen und menschliche Maßstäbe gesellschaftliche Anerkennung erhält.
Deshalb gehören Jagd, Labor, Landwirtschaft, Wildtierhandel und Landbeherrschung strukturell zusammen. Nicht weil die Erfahrungen der betroffenen Tiere identisch wären und die konkreten Formen der Gewalt miteinander gleichgesetzt werden müssen, sondern weil sie auf einer einzigen gemeinsamen Unrechtseinstellung beruhen: der Annahme, dass eine bestimmte menschliche Ordnung berechtigt sei, anderes Leben nach menschlichen Zwecken einzuordnen und über seine existenziellen Bedingungen zu verfügen.
Eine wirkliche Systemkritik müsste deshalb nicht nur fragen: Wer besitzt? Wer verfügt? Wer profitiert?
Sie müsste tiefer fragen:
Warum wird Lebensrealität überhaupt in eine Form gebracht, in der Besitz, Verfügung und Verwertung möglich werden?
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