Mitfühlen oder die Frage nach dem Bösen

 

Im Zugen der Frage danach, ob man mit den Menschen, die Tiere töten oder töten möchten, oder meinen töten zu „müssen“, ob man mit diesen Menschen „mitfühlen“ sollte, sollte man sich aber auch fragen, warum soll ich hier nicht von einer „bösen“ Motivation sprechen. Warum soll ich Verständnis für etwas aufbringen, das auch mein Verständnis nicht zu einem Recht werden ließe.

Ich habe in letzter Zeit häufiger gelesen, dass man doch bitte Verständnis haben solle, mit denen, die Tiere wegen ihres „Fleisches“ oder ihrer „Nutzbarkeit“ töten (wollen). Das habe ich aber nicht im speziellen von Speziesisten gehört, sondern von Leuten, die Blogs über Tierrechte betreiben.

Die Frage nach dem „Bösen“ im Speziesismus ist also, und das mag überraschen, gar nicht eine, die so selbstverständlich gestellt wird. Man verurteilt zwar die Tiertötung und die Gewalt gegen Tiere, aber man diskutiert und analysiert nicht, warum die Tiertötung – von Seiten dessen, der sie begeht oder in Auftrag gibt –, nicht als eine so schwerwiegende Tat wie Mord klassifiziert werden kann ( – aus Gründen des Selbstschutzes natürlich, der scheinmoralischen Legitimation). Und das noch nicht mal von vielen Tierrechtlern.

Eine speziesistische Handlung ist sich dessen bewusst tierverachtend zu sein, aber das spezielle, an dieser Form der Diskriminierung gegen ein anderes Lebewesen ist, dass man es hier mit einer Diskriminierungsform zu tun hat, die einerseits „böse“ motiviert ist – sie will dem Opfer schaden – aber andererseits schafft diese Form der Oppression sich einen Freibrief, indem sie die Gravität ihrer Gewalt als Nichtigkeit verhüllt.

Wenn nun aber auch gerade noch die, die eigentlich gegen diese Form der Gewalt vorgehen wollen, denken, man müsse den Tätern, den spezisitsich handelnden, begegnen, indem man ihnen mit Verständis und Mitfühlsamkeit einen Raum der Legitimität schafft, dann erreicht der Speziesismus genau das was er will: er gibt sich als eine wertneutrale Realität menschlichen Denkens aus, und nicht als Verstoß gegen ein ursächliches Moralempfinden, das die Aufgaben hat, Recht zu schützen, zu verteidigen und überhaupt ethische Schutzräume zu postulieren.

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