Mitgefühl als bedingter Gerechtigkeitsaspekt

Überlegung zu: Pazifismus

Zum Schutz von Leben hat Mitgefühl erst dann einen effektiven Sinn, wenn die Gerechtigkeit als Inhalt und Ziel dabei nicht aus den Augen verloren wird.

(HUMANITY) Im rechtlich durch Menschenrechtskonventionen abgesichterten Bereich, braucht das sensible Gleichgewicht des „Friedens“ eine gewisse Absicherung durch Maßnahmen, die „schützende Gewalt“ nicht immer und nicht gänzlich ausschließen.

(ANIMALITY) Im Falle oppressiver Gewalt gegen Nichtmenschen erwarten wir von Menschen die Freiwilligkeit und appellieren an das Mitgefühl, weil wir die Nichtmenschen in einer speziesistischen Gesellschaft und Welt gegenwärtig auf keiner gesellschaftlich und politisch konstituierten rechtlichen Grundlage schützen können.

Mitgefühl allein reicht in der Konfrontation mit nakter Gewalt aber in keiner Form aus.

Die einzige Grundlage, die eine Chance auf das Recht des Schutzes vor Gewalt (systemischer oder individueller Natur) bietet, ist die grundlegende Einforderung von Gerechtigkeit.

(Pazifismus im Kontext mit‚Humanity’ und ‚Animality’ als politisch definitorische Bereiche.)

TIERAUTONOMIE / Gruppe Messel

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