Klarerweise auf der Grundlage der Würde verteidigen

Klarerweise auf der Grundlage der Würde verteidigen

Ein Fragment von Thorm pk

Für die Mehrheit der Tierrechtsbewegung ist leider immernoch klar, dass sie mit dem vorherrschenden naturwissenschaftlichen Weltbild paktieren wollen: Tiere werden von den mehrheitlichen Teilen der Tierrechtsbewegung als primär unter Bezugnahme auf die Kriterien einer biologischer Beweisfüh­rung verteidigbar geschildert. Das heißt, es wird suggeriert, dass der Schlüssel zur Befreiung der Tiere in der Verbindung der Erkenntnis über Tier-Biologie, Tier-Psychologie und deren Verbindung zum menschlichen Ethikverständnis liegt. Die Brücke zwischen dem biologisch verstandenen Tiersein und unseren anthropozentrisch geprägten Moralvorstellungen soll eine bio-ethische Beantwortbarkeit gerantieren, weil man meint, man würde sonst gar keinen Anspruch auf eine Befreiung erheben können.

Die Frage nach der Identität der Tiere wird nicht aus einem Punkt der Einmaligkeit der Tiere heraus beantwortet; die Tieridentität soll im Vergleich zur menschlichen Identität von unauffälligerer Bedeutung sein; allein die Verallgemeinerung soll genügen um eine Faszination, die von der Einmaligkeit der Tiere ausgeht, zu begrei­fen. Die einzelnen Tiere verschmelzen zu Teilen einer Spezies die man verteidigen will.

Solange Menschen aber nicht bereit sind offen anzuerkennen, dass das einzelne Wesen von einmali­ger und vollständiger Bedeutung ist (auch in seiner Einzelheit), solange wird man sich immer auf den Kompromiss des Protektionismus einlassen müssen, denn Recht, und nicht bloß Pro­tektion, wird erst dort relevant wo die Frage nach der Würde auftaucht, und die Frage der Würde ist unmittelbar an die Einmaligkeit eines Wesens gebunden, d.h. damit auch an das praktische Anerkennen der Unantastbarkeit dieser Würde der Einmaligkeit des indi­viduellen Lebens.

Aber der Gedanke der Unantastbarkeit des einzelnen Lebens ist im gegenwärtigen Diskurs über Tierethik noch zu weit gegriffen. Die Forderung für viele Tierrechtler ist nicht die Anerkennung von Einmalig­keit, sondern die Tiere werden in einem eher bio-ethischen Schema dem menschlichen Verständnis von Lebenssinn untergeordnet.

Wenn die Tierwesen als Gruppe über den Zeitraum ihrer Evolution aus sich selbst im Gesamtweltkontext er­wachsen sind, auch in ihrer jeweils individuellen Einmaligkeit, dann kann die Begründung ihrer Bedeutung nicht auf eine biologische Kausalitätskette zurückgeführt werden. Und wenn Tiere nicht einem menschlichen Weltverständnis untergeordnet werden, kann eingesehen werden, dass Tierrechte eigentlich dem Menschenrecht nicht so fern sind, und zwar genau aus dem Grund, weil das einzelne Wesen niemals Subjekt einer äußeren Definition werden darf, denn das Wesen ergibt seine Sinnhaftigkeit aus sich selbst.

Kein Mensch darf einem Menschen vorschreiben was er oder sie ist, oder zu sein hat. Der Mensch ist frei, das ist sein ursächliches Recht und wird als seine ursächliche Ei­genschaft anerkannt (die Freiheit). Genauso darf kein Mensch einem Tier eine Definition direkt und indirekt aufzwingen, durch die ein Tier einer Seinsbegründung untergeordnet wird. Das Tier ist frei. Wir müssen die Dimensionen unseres engen Horizonts erweitern um zu begreifen, dass Anerkennung des Anderen bedeutet, den Anderen genau für das, was er selbst ist und das, wie er ist, Wert zu schätzen.

 

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