Freiheit, insbesondere Tierfreiheit, hat nichts mit „artgerecht“ zu tun.
Artgerecht ist nur die Freiheit? Eine Kritik an diesem Slogan.
Die Aussage, dass „artgerecht“ nur die Freiheit sei, die in der Tierrechtsbewegung ihren Ursprung hat, ist unserer Meinung nach nicht 100% tierrechtskompatibel.
Das Wort „artgerecht“ ist prinzipiell speziesistisch. Der Begriff tauchte eingangs überhaupt zur vermeintlichen Legitimierung von Speziesismus auf, und zwar zur Legitimierung der vermeintlich „humaneren Haltungsbedinungen“ in der Bio-Agrarindustrie.
„Artgerecht“ hieße – würde man den Begriff als Antispeziesist_in überhaupt ernst nehmen wollen – jeder Art stünden spezielle Notwendigkeiten und Bedingungen zu. Faktisch ist das eine Aufsplitterung der zwischen Tieren und Natur herrschenden ökologischen Kontextualitäten und subjektiv erlebten Interdependenzen.
Man kann die Arten nicht aufsplittern in viele kleine Einheiten, denen man gerecht wird. Wer oder was sollte den einzelnen Individuen dieser „Art“ denn überhaupt gerecht werden können, wenn nicht die eigene Integrität des Tierindividuums im natürlichen Ganzen, das es als Tierrechler_in ja letzendlich zu schützen und zu verteidigen gilt?
Man könnte nun sagen, deswegen besagt dieser Slogal ja, dass eben nir die „Freiheit“ artgerecht sei, jedoch …
Das Wort „Freiheit“ im Zusammenhang mit „Artgerecht“ ist problematisch, denn Freiheit wird von Tierrechtler_innen selbst tatsächlich oft „artspezifisch“ definiert, und ist somit also überhaupt keine Freiheit mehr.
Wäre man konsequent, müsste das Wort „Freiheit“ müsste den Begriff “artspezifisch” logischerweise aufheben.
Wäre die Freiheit „artgerecht“, dann wäre sie keine Freiheit mehr. Die Freiheit wird nicht einer Art gerecht, sondern das Individuum ist frei.
Freiheit ist ein viel zu weiter Begriff, als dass man seine Gültigkeit für das Individuum durch den Terminus „artgerecht“ wieder aufheben und relativieren sollte.
Wir sehen in der Praxis, dass dieser Slogan von Aktivist_innen eher dazu eingesetzt wird, „verbesserte Haltungsbedingungen“ einzuklagen, die „artgerechter“ wären, statt zur weiterführenden Klärung über z.B. Tieridentität und speziesistische und biologistische Zuschreibungen und Fragen, wie z.B. Intersektionen zwischen allen Lebensrechten (Natur/nichtmenschliche Tiere/Menschen) effektive Freiheit bedeuten können.
Gruppe Messel / Tierautonomie