Tierrecht oder Rassismus

 

 

Update 15.09.2020: Die Hauptfrage läge allerdings in dieser Richtung: “Würden Sie wegen Ihres Veganismus auch auf Gott und Glauben verzichten?” https://simorgh.de/about/wuerden-sie-wegen-ihres-veganismus-auch-auf-gott-und-glauben-verzichten/ richtiger gesagt, wegen der tierlichen Mitlebewesen … und “Konstrukte über Tiere: biologisch, philosophisch, religiös … hinterfragen” https://simorgh.de/about/konstrukte-ueber-tiere-hinterfragen/

Tiermord ist immer unendlich schlimm, unendlich grausam, niemals vertretbar. Irgendeine Variante des Mordes von einem nichtmenschlichen Tier als “human” zu bezeichnen ist spezisistisch. Die Art wie ein Lebewesen zu Tode kommt, selbst wenn es ein Gewaltsamer, von außen zugefügter Mord ist, spielt für das erleidende Subjekt aber immer eine Rolle.

Das betäubungslose Ausbluten lassen eines Tieres ist eine vergleichweise grausamere Tötungsmethode, als die Tötung der ein Betäubungsstoß vorausgeht. Das sind zwar graduelle Unterschiede, die zu diskutieren makaber erscheint, wo es doch eigentlich darum geht, dass jede intentionierte Tötung eines Tieres nicht sein dürfte. Aber im Sinne des Tierschutzes kann man dieser Frage nicht aus dem Wege gehen, ohne dabei in innere Konlikte zu geraten.

Kritik und die Emotionen, die sich um das Thema Schächten ansiedeln in die Ecke “rassistischen Gedankenguts” einstufen zu wollen, zeugt davon, dass der Fokus noch nicht ausreichend auf die Fragen des Tierschutzes und der Tierrrechte gelenkt ist, von denen, die die religiöse Freiheit als primäres Recht sehen.

Religiöse Fragen dürfen in einer sekularen, laizistischen Welt, in der “Kirche und Staat” getrennt werden, nicht über die Frage der Lebensrechte nichtmenschlicher Tiere gesetzt werden, will man an der ethischen Vernunftshaltung der Tierrechte festhalten.

George Bernard Shaw schrieb in seinem 1929 erschienenem Intelligent Woman’s Guide to Socialism, Capitalism, Sovietism and Fascism, dass:

Wenn eine Kirche behauptet, dass sich andere Tiere vom Menschen unterscheiden weil sie keine Seele hätten, und dass Tiere für den Nutzen der Menschen geschaffen wären und nicht wegen ihrer selbst, wenn solch eine Kirche auf dieser Grundlage behauptet, dass Tiere keine Rechte und Frauen und Männer ihnen gegenüber keine Pflichten hätten, dann würde man deren Lehren aus den Lehrplänen der Schulen verbannen und ihren Anhängern würde seitens der säkularen Behörden Grausamkeit gegen Tiere vorgeworfen.

Wenn eine andere Kirche nun einen Schlachthof errichten will, in dem Tiere in einer vergleichbar grausameren Weise getötet werden, als durch die humanere Methode des städtischen Schlachthauses, würde man ihnen das untersagen und man würde auch fordern, dass diese Haltung nicht an deren Kinder weitervermittelt werden solle – außer natürlich wenn diese Gruppe in den städtischen Entscheidungsfindungen über ein ausreichend großes Mitbestimmungsrecht verfügt; und würden nun aber deren Mitglieder ablehnen “human” geschlachtetes Fleisch zu essen, dann müssten sie, wie ich, zum Vegetarismus übertreten.

@BRDvegan

George Bernard Shaw ist inzwischen ziemlich umstritten, dazu sollten wir noch was kommentieren, belassen den Kommentar aber im Moment so.

Warum?

Altana – der Wirtschaftsbetriebdie Stiftung

Warum bilden “Kunst und Natur” die Schwerpunkte der Altana Stiftung? Weil die Firma von der das Geld stammt ein Chemie-Konzern ist? Ist die Nutzbarmachung und die Kommerzialisierung, wie sie von einer Firma ihres Ranges betrieben wird, vereinbar mit den Interessen und Nöten der Natur oder ist Natur hier sekundär? Selbstverständlich ist sie das. Die neue Ausstellung der Altanta Stiftung beweist dies ganz deutlich, siehe hier / flyer+info zur Ausstellung (Zugriff 14.6.2012), siehe auch: ALTANA Kulturstiftung: Ausstellung “Ästhetik der Natur” vom 1.6.-26.8. im Sinclair-Haus, Bad Homburg.

Natur ist ein bloßes ästhetisches Ornament menschlichen Daseins, das die Natur als Verwertbares erkennt. Es ist kein Miteinander möglich, ohne dass der Mensch als Zerstörer seine Omnipotenz ausübt.

Würde die nichtmenschliche Natur an eine primäre Stelle im menschlichen Denken rücken, hätte der Mensch eine Chance zu wachsen, indem er sein Agieren in dieser Welt als Ergänzendes und als Teil einer unfassbar faszinierenden Diversität im “Seins-Dasein”, d.h. in der existentiellen Vielfalt begreifen könnte.

Eine leider weitere Spitze, zu vieler Eisberge

(Update: 16.09.14, auf Wunsch des Webhosts, der die erwähnte Seite unten hostete, haben wir deren Adresse entfernt.)

Kunst und Speziesismus, April 2012, Berlin … Frau will Hunde als “Kunst” töten.

Ich diskutiere das Problem Kunst und Speziesismus schon über eine traurige geraume Zeit auf unserem Visual Opinions Workshop Blog (die Blogeinträge dort sind in Englisch).

Der Fall:

Eine “kunstschaffende” Frau will als “Performance” Hunde vor Publikum töten … Grausame Tötung von Welpen ist keine Kunst (Nr. 18/2012)

Zahreiche leute haben Anzeige gegen die Person erstattet, z.B. hier ist einer von vielen Aufrufen … : S O S – bitte alle lesen, bitte alle mitmachen

Die Adresse der Frau lautet gemäß Denic:

Domain rasayana-kunst-in-berlin.de
Latest update 08.02.2012
Domain holder
The domain holder is DENIC’s contractual partner and hence holds the material rights to the domain.

Domain holder: Chanhira Buntavekorn
Organisation: keine
Address: Poccistr. 10
Postal code: 80336
City: München
Country: DE
Phone: +4989593627
Fax: +4989593627
E-mail: rasayana-kunst@gmx.de

Der Gerichtsbeschluss nochmal genau – vorerst in Kraft und man würde meinen, so wird es wohl auch bleiben … :

( http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20120427.1305.369398.html )

Grausame Tötung von Welpen ist keine Kunst (Nr. 18/2012)
Pressemitteilung Nr. 18/2012 vom 27.04.2012
Die grausame Tötung von Hundewelpen fällt nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin weder unter die Kunstfreiheit noch ist sie als Protest gegen die grausame Tötung von Hundewelpen zulässig.

Die Antragstellerin hatte für den 30. April 2012 eine „Performance“ mit dem Titel „Der Tod als Metamorphose“ in einem Spandauer Theater geplant. Im Rahmen einer an „traditionelle thailändische Kunstformen orientierten“ Veranstaltung sollten im Anschluss an eine 15-minütige Meditation nachei-nander zwei Hundewelpen mittels eines Kabelbinders getötet werden; mit einem Gong und Trauermusik sollte die „Performance“ enden. Das Kunstwerk sollte nach der Vorstellung der Antragstellerin provozieren und darauf hinweisen, dass ausgediente Schlittenhunde in Alaska und leistungsschwache Jagdhunde in Spanien auf gleiche Weise zu Tode stranguliert würden. Etwaige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz seien gerechtfertigt, da das Grundgesetz die Kunstfreiheit vorbehaltlos garantiere.

Die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte das vom Bezirksamt Spandau von Berlin ausgesprochene gänzliche Verbot der Veranstaltung. Nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) dürfe niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Zudem sei es verboten, ein Tier zur Schaustellung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden seien. Ein Wirbeltier dürfe schließlich nur unter Betäubung oder sonst unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Vor diesem Hin-tergrund liege in der behördlichen Entscheidung kein verfassungswidriger Eingriff in grundrechtlich geschützte Freiheitsrechte. Ein vernünftiger Grund für die geplante Tötung der Welpen sei auch unter Berücksichtigung der Kunst- und möglicherweise der Religionsfreiheit nicht anzuerkennen, zumal die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung einen gravierenden Eingriff in das Staatsschutzziel des Tierschutzes nach Art. 20a GG darstelle.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Beschluss der 24. Kammer vom 24. April 2012, VG 24 L 113.12

Kommentare … diesen find ich gut

( http://forum.mitbringsel-pm.de/index.php?page=Thread&threadID=323 )
AuBacke wie WIEDERLICH, auf Tierqualen und Probleme kann man immer wieder hinweisen.
Gerade in den neuen Ländern … die zu EUROPA gestoßen sind.
Ja bei Mitgliedern einer WERTEGEMEINSCHAFT wird Tierschutz ganz, ganz klein geschrieben.
Das klappt ja nicht mal halbwegs mit den Menschenrechten.
Erschreckend und absolut abstoßend, aber sicherlich genauso abstoßend wie diese “Künstlerin” ???
Bitte gebt der Frau die Kabelbinder, aber die ganz langen und lasst sie das an sich vorführen.
Tosender Applaus von meiner Seite wäre garantiert.

und

( http://www.theatervarianta.de/ )

*AKTUELLE MITTEILUNG*

Die in der Pressemitteilung vom 27. April des Verwaltungsgerichts Berlin erwähnte Performance “Der Tod als Metamorphose” war NICHT in unserem Haus geplant. Wir distanzieren uns auch ausdrücklich von derartiger Tierquälerei im Namen der “Kunst”.

( http://www.theatervarianta.de/presse-und-g%C3%A4stebuch/g%C3%A4stebuch/ )

Ich hoffe Sie meinen es ernst mit der Ablehnung der Hinrichtung zweier Welpen. Wie kann man solch eienn Menschen eigentlich als Künstler bezeichnen? Solche Gedanken gehören behandelt!

( http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,830292,00.html )

das ist mit abstand das abstossenste was ich seit langem gehoert habe. und ich finde es unglaublich, dass diese “Kuenstlerin” den rechtsweg beanspruchte um zu versuchen ihr vorgehen auf legalem wege verwirklichen zu koennen. keine kunstaktion kann jemals den mord an einem tier oder mensch rechtfertigen..nirgends und niemals.

Endlos viele Kommentare im Netz zu dieser kranken Person. Ich frage mich, wer noch hinter dem Gedanken solch einer “Performance” steht. Klar ist, dass Tierrechtsorganisationen unbedingt die Problematik von Grausamkeiten gegen Tiere in der Kunstszene diskutieren müssten und ethische Aufklärung zum Problemkomplex KUNST UND SPEZIESISMUS betrieben werden sollte.

Etwa 20 Blogeinträge habe ich soweit dem Thema – wie bereits oben erwähnt – auf unserem Visual Opinions Workshop Blog gewidmet : http://www.farangis.de/blog/category/animalistic-issue .