Sind (Lebens-) Rechte ein Privileg des Stärkeren (Menschen)?
Palang LY Arani-Prenzel
Wenn wir über Rechte sprechen, sollten wir uns dabei bewusst machen, was für Rechte wir meinen:
1. Meinen wir ein Recht, das wir haben oder das uns fehlt?
2. Oder meinen wir das Recht, das ein anderer Mensch hat, das er nicht hat und das er haben müsste?
3. Meinen wir auch, dass alles, was nicht Mensch ist, kein wirksames Recht auf Leben hat und haben kann, oder weniger Rechte hätte autonom von unserem Herrschaftsanspruch zu existieren, weil wir alle anderen Lebewesen letztendlich unseren Wünschen, Vorstellung und vermeintlichen Bedürfnissen unterwerfen können?
Meinen wir, wenn wir zumindest an unsere Rechte denken, primär das Recht, das wir in unserer Gesellschaft, in dem Staat in dem wir leben, genießen? Wann und wie haben diese Rechte begonnen und womit begründen wir das Recht, Rechte haben zu können und zu dürfen?
Zumeist nehmen wir an, die Dinge seien, was Rechte anbetrifft, einfach so wie sie sind, und das Rechte etwas sind, das der, der sie vorgibt, erteilt und wahrt, diese Rechte – auch wenn dadurch die Rechte Dritter tangiert sind – in deren Sinn, Zweck und Logik selbst festlegen kann, solange diese Rechte ihren Legitimationsrahmen im mehrheitlichen menschlichen Kollektivinteresse finden.
Und wenn sich unsere Gesellschaft mit Berufung auf ihr allgemeines Rechtsempfinden und ihre Rechtsbegrifflichkeit geeinigt hat, dass die Rechte an einer bestimmten Grenze enden können/sollten, dann endet unser Rechtsverständnis in der Regel an eben dieser Grenze. Nämlich, zu unterschiedlichen Graden, an den Grenzen von Spezieszugehörigkeit (was über den anthropozentrischen Rahmen hinausgeht), sozialer Identität, körperlicher Befähigung, Ethnizität und Staatszugehörigkeit, Einkommensverhältnisse, Besitzstatus, usw. Weder haben die Menschen innerhalb unserer Gesellschaften zwangsläufig alle die Rechte, die sie zu ihrem unversehrten Leben bräuchten, noch haben es die Lebewesen, die sich außerhalb des menschliche-sozialen Kreises befinden.
Die meisten Menschen glauben, es gäbe einfach nur die Rechte, die sie in ihrem oder einem verwandten gesellschaftlichen System besitzen können, und es gäbe andererseits nur vermeintliche Naturrechte, wobei aber der Begriff von „der Natur“ ein völlig vager bleibt. Und von dieser Gleichung her wird zumeist abgeleitet – nicht viel besser als sei es gottgegeben – wo sich irgendwer auf der Rechteskala befindet.
Recht als Privileg
Durchgesetzt wird der Grad an Rechten die jemand besitzt, nicht allein in juristischer Hinsicht oder als tägliches Privileg in der einen oder anderen Form („dass wir hier halt mehr Rechte haben, weil wir ja auch mehr erwirtschaftet haben“ zum Beispiel, usw.), sondern ganz „banale“ Rechte werden dem Menschen und den anderen Lebewesen tagtäglich im sozialen und environmentalen Miteinander zu- oder abgesprochen; in einer Lebenspraxis, die nicht unbedingt mit in unsere Rechtsdefinitionen mit hinein fällt.
Und wegen dieser schwammigen Angelegenheit, ab wann ein Diskriminierungsmoment und ein Akt der Antidiskriminierung sich mit zur Definition von „Recht“ (und Unrecht) einbinden lassen sollten, scheinen auch viele Tierrechtler in ihrer Argumentation darüber, welche Rechte Tiere haben sollten, nicht den Ernst der Frage nach der Bedeutung von dem was Rechte alles mit ausmacht, zu begreifen.
Viele Tierrechtler kämpfen dafür, dass Tiere zwar Rechte haben sollten, fügen meist aber mildernd speziesistisch hinzu, dass man damit natürlich nicht das Recht meine, zu wahlen zu gehen oder das Recht auf Bildung, usw. In dem Moment schließen sie aber das basal politische in der Frage nach Rechten im Bezug auf Tiere mit aus, was sie als Tierrechtler eigentlich nicht tun sollten.
Rechte sind etwas grundsätzlich politisches, weil es bei Rechten um die Frage der Interessen und des Schutzes und der Wahrung von eben den festgestellten oder anerkannten oder auch aberkannten Rechten geht. Wir stellen uns Rechte in einem allein anthropozentrischen Kontext vor. In dem Moment aber, in dem unsere Rechtsbegriffe und unsere eigenverordneten Rechte in das Leben anderer eingreifen, wird die Situation des Rechts des anderen berührt.
Wenn wir sagen es ist unser Recht jeglichen Baum abzuholzen und einen Wald neu zu pflanzen und zu bewirtschaften, dann greifen wir in den Lebensraum und in den ökologischen Kontext anderer Spezies ein, oder aber, wenn wir sagen, wir haben das Recht, Tiere zu unseren Zwecken, unter von uns festgelegten Voraussetzungen zu „nutzen“, was heißt, sie zu töten als objektifizierte Wesen, dann greifen wir mit unserer Vorstellung über Sinn und Zweck und Wertigkeit des Seins und der Existenz anderer, mit unserer Definition von dem was wir als Recht begreifen ein. Wir beanspruchen für uns eine Festlegung dessen, was Recht ist, so wie eine Flagge, die wir in unbesiedeltes Terrain zur Behauptung unseres Besitzstatus aufstellen.
Eine Recht vor diesem „Recht“ des vermeintlich Stärkeren geschützt zu werden, muss grundsätzlich immer möglich sein, da eben unser Recht in das Leben und in die Systeme, die neben uns auf dieser Erde existieren, eingreift. Ein Recht, das wir uns nehmen, das wir für uns postulieren und festsetzten, bringt die Frage des Rechts darauf mit sich, vor diesem Übergriffs-Recht, das durch uns ausgeübt wird, geschützt zu werden.
Die Behauptung, es gäbe keine Notwendigkeit, vor dem Übergriff durch unsere Rechte geschützt werden zu müssen, geht meistens mit speziesistischen Empfindungen einher, dass Nichtmenschen ja auch weniger wert seien, weniger leisteten, weniger intelligent seien, weniger verlieren würden wenn sie sterben, ja allein durch Instinkte, aber nicht durch Denken funktionierten … und so errichtet man eine Hierarchie, die letztendlich unendlich fragwürdig ist, weil Tiere eben anders sind und auch anders sein dürfen, ohne, dass sich ihre Qualitäten an unseren bemessen lassen müssten.
Oder wir fangen damit an zu begründen, dass es da ja noch den gewichtigsten aller Gründe dafür gäbe, warum nur wir Rechte haben, weil wir diese ja auch formuliert und erfunden hätten und überhaupt nur wir Rechte durchsetzten könnten. Das heißt aber auch, dass wir nur unsere Definition von dem, was einem Recht auf Rechte zugrunde liegt, anerkennen. Moralische Wertigkeit, Sinn, Bedeutsamkeit in dieser Welt sprechen wir nur uns zu, dabei macht unser anthropozentrisches System nur ein Fragment innerhalb von Lebenssystemen aus, von denen wir allein aus Sicht unserer menschenzentrischen Hybris etwas begreifen.
Wir erteilen Rechte letztendlich nach unseren hierarchischen Vorstellungen – sei es in so drastischer Form wie einer völligen Negierung von Seinsautonomie, wie bei allen nichtmenschlichen Wesen (Anthropozentrismus), oder innerhalb unserer menschlichen Gesellschaften (Klassismus, Ableismus, Sexismus, Rassismus, Ageismus, usw.), wo in der einen oder anderen Form Rechte immer wieder übertreten werden, selbst wenn man sie im Zuge der Menschenrechte erst einmal postuliert und etabliert hat. Recht sollte eigentlich immer das sein, was man dem anderen an Würde zugesteht und zugestehen muss, und nicht das Recht des vermeintlich Stärkeren.
Speziesmismus, und so auch eine rechtlich-juristisch und sogar bioethisch argumentierender Speziesismus, ist ein kollektivistisch geleitetes Moment, das uns in unserer Fähigkeit unser moralisches Denken zu entwickeln hindert. In dem wir die Welt weiterhin unter anthropozentrischen Gesichtspunkten betrachten, bleibt unser Interesse an unserer nichtmenschlichen- und natürlichen Umwelt eigentlich ein allein auf uns selbst gerichtetes.